Die genauen Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab, z.B. Umfang, Schwierigkeitsgrad des Textes, Recherche, Formatierungsaufwand und Dringlichkeit.

Als generelle Richtlinie verweise ich auf Teil 3, Abschnitt 11 des JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz), das in Bezug auf die Übersetzung von Rechtstexten festlegt:

”(1) Das Honorar für eine Übersetzung beträgt 1,55 Euro für jeweils angefangene 55 Anschläge des schriftlichen Textes (Grundhonorar). Bei nicht elektronisch zur Verfügung gestellten editierbaren Texten erhöht sich das Honorar auf 1,75 Euro für jeweils angefangene 55 Anschläge (erhöhtes Honorar). Ist die <nobr>Übersetzung</nobr> wegen der besonderen Umstände des Einzelfalls (…) <nobr>besonders</nobr> erschwert, beträgt das Grundhonorar 1,85 Euro und das <nobr>erhöhte</nobr> Honorar 2,05 Euro.”
Korrektorat und Lektorat werden auf Stundenbasis berechnet.

Gerne erstelle ich Ihnen ein individuelles, unverbindliches und kostenloses Angebot.

Dateiformat: Bitte beachten Sie, dass die oben genannten Preise auf die Bereitstellung von editierbaren Dateien im Word- oder PowerPoint-Format basieren. Sonderformate und Eilaufträge sind möglicher­weise zuschlagspflichtig.